Energieausweis

Ihr Weg zu mehr Transparenz beim Immobilienverkauf

Bei MARINUS Immobilien legen wir großen Wert darauf, Sie professionell und umfassend zu beraten – auch in Fragen der Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Der Energieausweis ist dabei ein zentrales Dokument, das nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch Käufer und Mieter über die energetische Qualität eines Gebäudes informiert.  

Warum ist ein Energieausweis wichtig?

Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes und erleichtert es potenziellen Käufern oder Mietern, die laufenden Energiekosten abzuschätzen. Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Ausweis bei Verkauf oder Vermietung zwingend erforderlich.  

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?


1. Verbrauchsausweis:

   - Stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.  
   - Besonders geeignet für Immobilien mit regelmäßigem Nutzerverhalten.  

2. Bedarfsausweis:

   - Berechnet den Energiebedarf auf Grundlage von Bauplänen und Gebäudedaten.  
   - Pflicht bei älteren Immobilien oder Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten.  

 

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Welcher Energieausweis ist der richtige für Ihre Immobilie?


Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der Bewohner in den letzten drei Jahren. Er ist weniger aufwendig und daher oft kostengünstiger.  

Wann benötigen Sie einen Verbrauchsausweis?

- Für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten.  
- Für Gebäude, die nach 1977 errichtet wurden und den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung entsprechen.  

Voraussetzung: Es müssen ausreichend Verbrauchsdaten vorhanden sein, um den Energieverbrauch realistisch abzubilden.  

  
Der Bedarfsausweis stützt sich auf eine technische Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Er berücksichtigt den berechneten Energiebedarf unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.  

Wann benötigen Sie einen Bedarfsausweis?

- Für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet und nicht nachträglich umfassend saniert wurden.  
- Immer dann, wenn keine ausreichenden Verbrauchsdaten verfügbar sind (z. B. Leerstand).  
- Bei Neubauten oder umfassenden Modernisierungen.

Gibt es Ausnahmen?

Eigentümer von Gebäuden ohne Heizungsanlagen benötigen in der Regel keinen Energieausweis (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 GEG).

- Für kleine Gebäuden ist ein Energieausweis nicht erforderlich (Gemäß § 104 GEG gelten Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche als „kleine Gebäude“.

 

Unser Service für Sie

Bei MARINUS Immobilien unterstützen wir Sie dabei, den richtigen Energieausweis zu wählen und ihn schnell und unkompliziert zu beantragen. Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihre Immobilie optimal zu präsentieren.  

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!  

 

Energieausweis einfach direkt online erstellen

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