Der Notar
Was macht der Notar beim Immobilienkauf oder -verkauf?
Ein rechtsverbindlicher Hausverkauf erfordert zwingend einen Notarvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag ohne notarielle Beurkundung wird als nichtig erklärt. Angesichts der Bedeutung einer Immobilienentscheidung und der erheblichen finanziellen Investitionen hat der Gesetzgeber einen neutralen Fachmann vorgesehen: den Notar. Dieser gewährleistet einen reibungslosen Abschluss des Immobilienverkaufs.
Um die rechtliche Wirksamkeit des Verkaufsvertrags sicherzustellen, ist die Beurkundung durch einen Notar erforderlich. Der Notar dient als neutraler Experte, der die Vertragsparteien vor überhasteten Entscheidungen schützt, umfassend belehrt und sämtlichen Schriftverkehr mit Behörden wie dem Grundbuchamt übernimmt. Ein Immobilienkaufvertrag gilt erst als vollzogen, wenn er durch einen Notar beurkundet wurde. Der Notar erstellt auch den Kaufvertrag, wobei serviceorientierte Makler häufig den Entwurf vorbereiten. In der Regel genügt dann der Beurkundungstermin für Käufer und Verkäufer. Privatverkäufer müssen hingegen mehrmals den Notar aufsuchen.
Wer trägt die Notarkosten?
In der Regel übernimmt der Käufer die Notarkosten für den Immobilienkauf.
Ablauf nach dem Notartermin beim Immobilienkauf (Wohnimmobilie EFH):
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Grundschuldbestellung: Nach der Beurkundung des Kaufvertrags besteht die Möglichkeit für den Käufer, eine notarielle Grundschuldbestellung vorzunehmen, insbesondere bei Finanzierung über einen Kredit. Hierfür wird ein Grundschuldbestellungsformular der finanzierenden Bank benötigt, das dem Notar vorgelegt wird. Die Bank zahlt die Baufinanzierung erst aus, wenn ein Nachweis über die Eintragung im Grundbuch vorliegt. Nach dem Vertragsabschluss bleibt die verkaufende Partei weiterhin im Besitz und Eigentum der Immobilie.
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Grunderwerbssteuer und Unbedenklichkeitsbescheinigung: Etwa zwei bis vier Wochen nach der notariellen Beurkundung erhält der Käufer vom Finanzamt den Bescheid über die Grunderwerbsteuer. Die fristgerechte Bezahlung ist entscheidend, da erst nach Erhalt der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung die Eigentumsumschreibung möglich ist.
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Kaufpreisfälligkeitsmitteilung und Vorbereitungen: Der Notar sendet dem Käufer die Mitteilung über die Kaufpreisfälligkeit, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies beinhaltet die Sicherstellung, dass der Käufer bei Zahlungseingang vertragsgemäß das Eigentum erwirbt, inklusive der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch und der Löschung alter Lasten.
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Kaufpreiszahlung und Übergabe: Nach Erhalt der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung hat der Käufer Zeit, den Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Frist zu überweisen. Die Übergabe der Schlüssel erfolgt erst, nachdem der Käufer den vollständigen Kaufpreis beglichen hat. Der Käufer wird in diesem Moment offiziell Besitzer der Immobilie und ist berechtigt, sie zu nutzen. Alle Pflichten und Belastungen, einschließlich der Verkehrssicherungspflicht, gehen auf den Käufer über.
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Antrag auf Eigentumsumschreibung: Sobald der vollständige Kaufpreis bestätigt ist, reicht der Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt ein.
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Eintragung ins Grundbuch: Die Eintragung des Käufers als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch erfolgt in der Regel innerhalb von sechs bis zwölf Wochen, wobei die genaue Dauer erheblich von Amtsgericht zu Amtsgericht variieren kann. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, erhalten beide Parteien eine Eintragungsnachricht vom Notar. Gleichzeitig geht die Gebäudeversicherung auf den Käufer über, der die Versicherung innerhalb eines Monats kündigen kann.
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Abschluss und Informationspflichten: Nach der Eigentumsumschreibung informiert der Käufer die Gebäudeversicherung schriftlich.
Gute Vorbereitung für einen reibungslosen Ablauf:
Die Vielzahl der notwendigen Schritte erfordert Zeit und Sorgfalt. Wir sind stets bestrebt, Ihnen den gesamten Prozess so transparent und effizient wie möglich zu gestalten.
Der Immobilienkauf mag zunächst komplex erscheinen, doch mit unserer Unterstützung und einer gründlichen Vorbereitung stellen wir sicher, dass alle Schritte reibungslos verlaufen. Zögern Sie nicht, uns bei Unsicherheiten zu kontaktieren. In Zusammenarbeit mit dem Notar gehen wir gerne alle Schritte erneut mit Ihnen durch, um einen erfolgreichen Immobilienerwerb zu gewährleisten.
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