Fortbildungs- und Informationspflicht für Makler
Wir sind geprüft
Die Fortbildungspflicht für Makler ist seit dem 01.08.2018 zum Gesetz geworden. Makler müssen sich regelmäßig fortbilden und Ihre berufliche Qualifikation dokumentieren.
Wir finden die neue Fortbildungspflicht für Immobilienmakler gut. Denn wer mehr weiß hat mehr zu bieten. Auch, das Nachweise der Fortbildungen präsentiert werden müssen. So ist Maklerqualität gleich auf den ersten Blick sichtbar.
Unsere Qualifikation
- Geprüfter Immobilienmakler IHK (2018)
- Geprüfter MarktWert-Makler (SPRENGNETTER Akademie 2019)
- Neue Provisionsregelungen für Wohnimmobilien im Maklerrecht (onOffice 2020)
- PMA® Fachtraining für Immobilienmakler (2020)
- PMA® Fachtraining für Immobilienmakler (2021)
- PMA® Fachtraining für Immobilienmakler (2022)
- PMA® Fachtraining für Immobilienmakler (2023)
- Geprüfter MarktWert-Makler (SPRENGNETTER Akademie refresching 2024)
Alle Makler der MARINUS Immobilien GmbH nehmen am “PMA® Fachtraining für Immobilienmakler“, der PROFI-MAKLER-AKADEMIE teil und werden damit auch im Jahr 2024 die Anforderungen der Fortbildungspflicht erfüllen und das zu 100 % mehr als gesetzlich gefordert!
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